Zoll

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Allgemeine Grundlagen

Ausstellung und Ausgabe von Carnets TIR

Im TIR-Verfahren (TIR = Transports Internationaux Routiers) müssen die Waren von einem international anerkannten Zolldokument (Carnet TIR) begleitet werden. Dieses muss im Abgangsland eröffnet worden sein und dient als Kontrolldokument im Abgangs-, Transit- und Bestimmungsland.

Das Carnet TIR ist eine Zollanmeldung für die Warenbeförderung. Es dient als Nachweis für die Stellung einer Sicherheit durch einen bürgenden Verband.

Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU - International Road Transport Union bzw.Union Internationale des Transports Routiers). An die Verwender ausgegeben werden sie von den ihr angeschlossenen nationalen Verbänden, die hierzu von den Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei ermächtigt werden (Ausgabeverbände mit den entsprechenden Ausgabestellen).

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Abgabe von Carnets TIR über die Landesorganisationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin.

Eine Zollanmeldung auf der Grundlage eines Carnet TIR gilt jeweils nur für eine TIR-Beförderung. Das Carnet TIR ermöglicht die Zollkontrolle im Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungsland.

Gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen

Zollkontrollen, die im Abgangsland durchgeführt wurden, müssen in allen Transit- und Bestimmungsländern anerkannt werden.

Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern mit Zollverschluss befördert werden, werden daher in der Regel an den Durchgangszollstellen keinen Kontrollen unterworfen.

Zulassung

Die Zulassung zum TIR-Verfahren muss durch die zuständigen nationalen Behörden bewilligt sein.

Die Kontrolle der Zulassung zum TIR-Verfahren erfolgt dadurch, dass nationale Verbände, die Carnets TIR ausstellen wollen, und Personen, die Carnet TIR-Zollanmeldungen verwenden wollen, Mindestvoraussetzungen und -erfordernisse erfüllen und von den zuständigen Behörden des Landes, in dem sie niedergelassen sind (in der Regel den Zollbehörden), zugelassen sein müssen.

Dabei wird die Person, der eine Zulassung für das TIR-System gewährt wird und der ein Carnet TIR ausgestellt worden ist, mit "Carnet TIR-Inhaber" bezeichnet. Der Carnet TIR-Inhaber ist verantwortlich für die Vorführung des Fahrzeugs - zusammen mit der Ladung und dem dazugehörigen Carnet TIR - bei der Abgangszollstelle, den Durchgangszollstellen und der Bestimmungszollstelle.

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