Die unmittelbare gemeinschaftliche Grundlage des Zolltarifs ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Mit ihr wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) verbindlich als Zolltarifschema und Statistiknomenklatur eingeführt und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.
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Um Wirtschaftsbeteiligten Rechtssicherheit über die zolltarifliche Einreihung einer Ware zu bieten, steht es jeder Person frei, bei der Zollbehörde eine verbindliche Zolltarifauskunft - kurz vZTA - zu beantragen.
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Sind eingeführte Waren Gegenstand eines "Dumpings" oder würde deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet der Gemeinschaft eine Schädigung verursachen, so kann bei der Einfuhr dieser Waren ein Antidumpingzoll erhoben werden.
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