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Verbindliche Zolltarifauskunft

Im Zolltarif der Gemeinschaft werden die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, die bei Ein- und Ausfuhren von Waren zu beachten sind, zusammengefasst. Aus der Codenummer ergeben sich dadurch beispielsweise Abgabensätze und eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorzulegen sind. Um dem Wirtschaftsbeteiligten eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, damit er Kosten und Aufwendungen im Voraus richtig kalkulieren kann, steht es jeder berechtigten Person frei, bei den Zollbehörden eine verbindliche Auskunft über die zolltarifliche Einreihung der Ware zu beantragen.

Sinn und Zweck einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Was ist eine vZTA, welche rechtlichen Grundlagen gibt es und für welche Zwecke kann eine vZTA verwendet werden?

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Zuständigkeiten für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte

Wer erteilt in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU verbindliche Zolltarifauskünfte?

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Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Wie wird eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt und was muss dabei beachtet werden?

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Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer vZTA erfüllt sein und was kostet die Erteilung einer vZTA?

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Gültigkeit einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Ab wann und wie lang ist eine vZTA gültig? Aus welchen Gründen kann eine vZTA ungültig werden?

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