Antidumping
- Was versteht man unter dem Begriff Dumping?
- Was ist eine unzulässige Subvention?
- Wie wird die in der Gemeinschaft ansässige Industrie vor Schäden bewahrt?
- Die Einleitung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen
- Rechtsgrundlagen
Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren steht der Europäischen Union (EU) das System der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.
Was versteht man unter dem Begriff Dumping?
Der Begriff "Dumping" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Ausfuhr zu Schleuderpreisen". Dumping liegt vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Preis einer Ware, die aus einem Land ausgeführt wird, billiger ist als der Verkaufspreis der gleichen Ware im selben Land.
Was ist eine unzulässige Subvention?
Die EU geht von einer unzulässigen Subvention aus, wenn die Regierung des Ursprungs- oder Ausfuhrlandes für die Herstellung, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware eine unzulässige finanzielle Beihilfe gewährt.
Wie wird die in der Gemeinschaft ansässige Industrie vor Schäden bewahrt?
Die EU erhebt auf die gedumpten oder unzulässigerweise subventionierten Produkte zusätzlich zum Regelzollsatz einen Antidumpingzoll bzw. einen Ausgleichszoll. Dadurch wird der ungerechtfertigte Preisvorteil im Vergleich zu Waren des Marktes der Gemeinschaft ausgeglichen. Diese Maßnahmen werden erst nach Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens durch die Europäische Kommission beschlossen. Die Einleitung dieses Verfahrens setzt in der Regel wiederum den Antrag eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft voraus.
Die Einleitung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen
Die EU leitet unter folgenden Voraussetzungen Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen ein:
- die Wareneinfuhren in die Gemeinschaft sind gedumpt oder unzulässig subventioniert,
- es wird eine bedeutende Schädigung der Gemeinschaftsindustrie festgestellt,
- zwischen dem Dumping bzw. der unzulässigen Subvention und der Schädigung besteht ein ursächlicher Zusammenhang und
- ein Eingreifen liegt im Interesse der EU.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Einführung eines Antidumping- und/oder Ausgleichszolls sind die sogenannte Grundverordnungen, in denen die jeweiligen grundsätzlichen Regelungen zur Einführung, Berechnung und Erhebung der Zölle festgelegt sind, Antidumping-Grundverordnung VO (EG) Nr. 1225/2009 und Antisubventions-Grundverordnung VO (EG) Nr. 597/2009. Die einzelnen Maßnahmen gegenüber bestimmten Waren/Warengruppen werden dann in individuellen Verordnungen festgelegt aus denen sich die entsprechenden Einzelheiten, Bedingungen und die anzuwenden Zollsätze ergeben (Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1225/2009 -Antidumpingzölle- bzw. Art. 24 Abs. 1 VO (EG) Nr. 597/2009 -Ausgleichszölle-).
Grundlage zur Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszölle als gesetzlich geschuldete Abgaben bei der Einfuhr ist Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Buchstabe g) Zollkodex.
Grundsätzliche Informationen sowie Informationen über bestehende Maßnahmen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Europäischen Kommission - Generaldirektion Handel.
