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Carnet ATA bei vorübergehender Verwendung

Allgemeines

Was ist ein Carnet ATA? Wo findet es Anwendung?

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Voraussetzungen

Die Verwendung eines Carnet ATA ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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Einfuhr

Mit einem Carnet ATA können Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft vorübergehend eingeführt werden.

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Ausfuhr/Wiedereinfuhr

Mit dem Carnet ATA können Gemeinschaftswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt und ohne aufwändige Förmlichkeiten wieder eingeführt werden.

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Zuwiderhandlungen

Für den Fall, dass Verfahrensvorschriften bei der Verwendung eines Carnet ATA nicht eingehalten werden, können Kosten entstehen.

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Vertragsparteien

Dem ATA-Übereinkommen sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als eigenständige Vertragsparteien beigetreten, die mit der Bildung der Zollunion als einziges Gebiet angesehen werden.

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