Zoll

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Wissenschaftsgüter

Die Waren, für die eine Zollbefreiung wegen ihres erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters gemäß Art. 42 ff. Zollbefreiungsverordnung vorgesehen ist, lassen sich in vier Warengruppen unterteilen. Sie unterscheiden sich durch die Art der Waren und den Personenkreis, der für die jeweiligen Gegenstände bzw. Apparate eine Zollbefreiung beantragen kann.

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