Zoll

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Rechtsgrundlagen

Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften ersetzte zum 1. Mai 2016 den bis dahin gültigen Zollkodex. Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest.

Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen sowie der Anspruch auf diese Einnahmen beim Bund. Daher werden die Zölle (Ein- oder Ausfuhrabgaben) durch die Bundesfinanzverwaltung verwaltet. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 und 108 Abs. 1 Grundgesetz.

Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftszollrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Union als Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975, abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung, der Europäischen Union zu und sind fristgerecht von der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission in Brüssel abzuführen.

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich zum einen aus dem Gemeinschaftszollrecht, hier insbesondere:

  • dem Zollkodex der Union (UZK)
    (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union)
  • der Delegierten Verordnung (DA) (mit Berichtigung)
    (Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung des UZK) und (Verordnung (EU) 2016/651 vom 5. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung)
  • der Durchführungsverordnung (IA)
    (Verordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Bestimmungen des UZK)
  • Übergangsbestimmungen (TDA)
    (Verordnung (EU) 2016/341 vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung des UZK hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO)
    Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
  • dem Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften

und zum anderen aus dem nationalen Zollrecht, hier:

  • dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) vom 21. Dezember 1992
  • der zu seiner Durchführung erlassenen Zollverordnung (ZollV) vom 23. Dezember 1993

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