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Summarische Eingangsanmeldung (ESumA)

Vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft ist eine summarische Eingangsanmeldung (ESumA) abzugeben. Diese dient vor allem dazu, eine Risikoanalyse für Sicherheitszwecke durchführen zu können. Die summarische Eingangsanmeldung ist abzugrenzen von der summarischen Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, die als Gestellungsmitteilung und der Warenerfassung dient.

Abgabe der ESumA und Ankunftsmeldung

Die summarische Eingangsanmeldung ist elektronisch über ATLAS-EAS bei der ersten Eingangszollstelle abzugeben.

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Fristen für die ESumA

Die summarische Eingangsanmeldung ist unter Einhaltung bestimmter Fristen bei der ersten Eingangszollstelle abzugeben.

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Ausnahmen

Für bestimmte Waren und den Eingang aus bestimmten Ländern bzw. Gebieten ist eine summarische Eingangsanmeldung nicht erforderlich.

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Änderung und Umleitung

Bis zur Ankunft im Zollgebiet kann eine Änderung der summarischen Eingangsanmeldung erfolgen. Eine Änderung der ersten Eingangszollstelle ist mit einem Umleitungsantrag mitzuteilen.

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Fragen & Antworten

Hier finden Sie ergänzend zu den grundlegenden Informationen eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen zur summarischen Eingangsanmeldung.

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