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Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten

Antragsverfahren

Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) vergeben.

Der Antrag ist förmlich auf dem Formular 0870 (Beteiligte - Stammdaten EORI-Nummer) abzugeben. Er ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per Fax dem IWM Zoll zu übersenden.

Bei den Seiten 1 und 2 (Felder 1 bis 41) handelt es sich um den eigentlichen Antrag. Die Ausfüllanleitung befindet auf den Seiten 3 und 4 des Formulars.

Bezüglich der beizufügenden Unterlagen sind ebenfalls die Hinweise auf der Rückseite des Formulars zu beachten. So ist dem Antrag ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung beizufügen.

Grundsätzlich dürfen nur vollständig ausgefüllte Formulare abgegeben werden, sind gewisse Angaben noch nicht bekannt (z.B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) kann auch der unvollständig ausgefüllte Antrag bearbeitet werden, die fehlenden Informationen sind jedoch nachzureichen.

Sofern die Antragstellung für den Beteiligten durch einen Vertreter erfolgt, ist dem Antrag zudem eine Vertretungsvollmacht des Vertretenen beizufügen oder muss in dem Antrag die Vertretungsvollmacht deutlich gekennzeichnet sein.

Die vollständigen Kontaktdaten des Vertreters sind dem Antrag beizufügen.

Die Erteilung der EORI-Nummer wird dann dem Vertreter durch das IWM Zoll bekannt gegeben.

Die EORI-Nummer sollte möglichst rechtzeitig vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, beantragt werden.

Die EORI-Stammdaten (die den ATLAS-Stammdaten entsprechen) nach Anhang 38 d Zollkodex-Durchführungsverordnung werden an die EU zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, im Internet nach der Gültigkeit von EORI-Nummern zu recherchieren. Sofern die (zusätzliche) Zustimmung erteilt wurde, die Daten für Dritte zugänglich zu machen, sind zudem Name und Anschrift zu einem Wirtschaftsbeteiligten einsehbar.
Für die Datenübermittlung an die EU und die Einrichtung der Internet-Recherchemöglichkeit ist es gemäß Bundesdatenschutzgesetz erforderlich, dass die deutschen Wirtschaftsbeteiligten ihre Zustimmung schriftlich erteilt haben.

Wenn der Wirtschaftsbeteiligte der Übermittlung der Daten an die EU nicht zustimmt, kann eine EORI-Nummer nicht vergeben werden (Feld 29 des Formulars 0870, Artikel 4o Abs. 4 i.V.m. Artikel 4r ZK-DVO). Eine Ablehnung der Veröffentlichung der Daten im Internet hat keine zollrechtlichen Auswirkungen (Feld 30 des Formulars 0870, Artikel 4s Abs. 2 ZK-DVO).

Änderungsverfahren

Alle Änderungen der Stammdaten (z.B. Umfirmierungen, Adressänderungen) sind dem Informations- und Wissensmanagement Zoll auf dem unterschriebenen Formular 0870 mitzueilen. Das Formular ist notwendig, da die Daten elektronisch erfasst werden. Dem Änderungsantrag ist zudem der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung beizufügen.

Die Beendigung eines Unternehmens ist auch auf dem Formular 0870 anzuzeigen. Die EORI-Nummer des Beteiligten wird dann gelöscht.

Hinweis

Für Fragen zur EORI-Nummer hat das IWM Zoll gesonderte Kontaktdaten eingerichtet.

Telefon: 0351 44834-540
E-Mail: info.eori@zoll.de

Die E-Mail-Adresse ist nicht für die Übersendung von Anträgen zu nutzen.

Zusatzinformationen

Kontakt

Informations- und Wissensmanagement Zoll

work Fax:  0351 44834-442
0351 44834-443
0351 44834-444

Hausanschrift:

Carusufer 3-5 01099 Dresden
Postfach 10 07 61 01077 Dresden

Auskünfte zur EORI-Nummer

work Telefon:  0351 44834-540

Vorschriften zum Thema

Formulare zum Thema

  • 0870[Externer Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0870]

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