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Voraussetzungen für die Teilnahme

Allgemeines

Wie werde ich ATLAS-Teilnehmer? Was sind die Voraussetzungen für die elektronische Zollabwicklung? In dieser Rubrik finden Sie allgemeine Informationen zur Teilnahme am IT-Verfahren ALTAS.

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Teilnahme an ATLAS

Nach § 8 a der Zollverordnung bedarf die Teilnahme an einer elektronischen Datenübermittlung der vorherigen Anmeldung. Informationen unter anderem zum Anmeldeverfahren zu ATLAS finden Sie hier.

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Softwareanbieter

Hier finden Sie eine Liste von Anbietern zertifizierter Software für das IT-Verfahren ATLAS.

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Zertifizierung

Wer prüft meine Software, die für die Teilnahme an ATLAS eingesetzt werden soll? In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über das Verfahren dazu.

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ATLAS-Probebetrieb

Der Probebetrieb dient ATLAS-Teilnehmern und Softwareherstellern zu Schulungs- und Testzwecken. Im Probebetrieb können Zollanmeldungen jeder Art an virtuelle Zollstellen (Testzollstellen) gesendet und entsprechende Reaktionen des Echtbetriebs geprobt werden.

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Zusatzinformationen

Hier können Sie eine technische Störung des IT-Verfahrens ATLAS melden.

Weitere Informationen

Merkblätter zum Thema

Internetanwendungen

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