Zoll

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Grundlegende Informationen

Die Generalzolldirektion stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) gemäß Art. 6 Abs. 1 Unionszollkodex die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.

Mittels ATLAS werden Anmeldungen zum Verbringen von Waren und der anschließenden Überführung dieser in ein Zollverfahren sowie Verwaltungsakte elektronisch verarbeitet. Das bedeutet, dass der Beteiligte die Möglichkeit hat, seine summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, die Gestellungsmitteilungen und summarischen Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung sowie Zollanmeldungen zur Überführung von Waren

  • in den zollrechtlich freien Verkehr,
  • in die Aktive Veredelung,
  • in ein Zolllagerverfahren,
  • in ein Versandverfahren oder
  • in das Ausfuhrverfahren

elektronisch zu erfassen und an die Zollstelle zu übermitteln. Er erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben beziehungsweise die Festsetzung und Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf diesem Weg. Auf die Vorlage von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenznachweise kann dabei im Zeitpunkt der Abfertigung weitestgehend verzichtet werden.

Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Inanspruchnahme der ATLAS-Zollabwicklung setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus.

Neben der Teilnahme an ATLAS besteht für den Beteiligten die Möglichkeit, seine Anmeldedaten mithilfe der im Internet zur Verfügung gestellten Eingabemasken (Internetanwendungen) den Zollstellen elektronisch zu übermitteln.

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