
Warenursprung und Präferenzen
Der Überbegriff "Warenursprung und Präferenzen" umfasst das nichtpräferenzielle Warenursprungsrecht und das Präferenzrecht. Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass aus dem Ursprung einer Ware unterschiedliche Rechtsfolgen abgeleitet werden, wobei sich jedoch die jeweils zugrunde liegenden Ursprungsregeln deutlich unterscheiden.
Im internationalen Warenverkehr bestehen zahlreiche Bestimmungen, die auf den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren abstellen und meist der Wahrung wirtschaftspolitischer Interessen der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Handelspartner dienen.
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Präferenzen führen beim Import in die Gemeinschaft bzw. beim Export in die jeweiligen Bestimmungsländer zu einer Zollfreiheit oder Zollermäßigung. Die Zollvergünstigung ist abhängig von einem dokumentierten präferenziellen Ursprung (Ursprungspräferenz) bzw. dem zollrechtlichen Status (Freiverkehrspräferenz) der Waren.
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