Kumulierung
Je nachdem, wie viele Länder in einer Kumulierungszone beteiligt sind, unterscheidet das Präferenzrecht zwischen der bilateralen und der diagonalen bzw. multilateralen Kumulierung. Diese Kumulierungsarten können dabei als vollständige (auch volle oder große) oder als eingeschränkte Kumulierung ausgestaltet sein, je nachdem welche Vorerzeugnisse "kumuliert" werden dürfen.
An der Herstellung der Ausfuhrware sind lediglich zwei Vertragsparteien beteiligt, d.h. das hergestellte Ursprungserzeugnis wird in die Vertragspartei geliefert, aus der die Vormaterialien stammen.
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Bei der Herstellung können Vormaterialien mit nachgewiesenem Ursprung aus den übrigen Vertragsparteien der jeweiligen Präferenzzone verwendet werden, wenn das Erzeugnis in ein Land dieser Präferenzzone ausgeführt wird.
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Im Gegensatz zur eingeschränkten können bei der vollständigen Kumulierung auch Vormaterialien verwendet werden, die in einem Partnerstaat be- oder verarbeitet wurden, jedoch dadurch noch keinen Präferenzursprung erlangt haben.
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