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Allgemeines zu Ursprungspräferenzen

Im Gegensatz zu den Freiverkehrspräferenzen erfordern Ursprungspräferenzen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Grundlage für dessen Bestimmung sind ausschließlich die Ursprungsregeln, die enthalten sind in

  • autonomen Präferenzregelungen, die die Europäische Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen oder Gebiete auf der Basis eigener Rechtssetzung (z.B. im Zollkodex der Union und der Durchführungsverordnung bzw. der Delegierten Verordnung zum Zollkodex der Union) anwendet, oder
  • Präferenzabkommen, die die Europäische Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat.

Die Mehrzahl der Präferenzabkommen basiert auf Gegenseitigkeit. Sie bieten damit die Möglichkeit, auch für Ursprungswaren der Europäischen Union Präferenzen bei der Einfuhr in die Partnerländer in Anspruch zu nehmen. Es empfiehlt sich, hierzu vor dem Abschluss von Handelsgeschäften entsprechende Auskünfte im jeweiligen Bestimmungsland einzuholen. Für zahlreiche Länder können Zollsätze auch der Tarifdatenbank Market Access Database der EU entnommen werden.

Market Access Database

Selbst bei einer einseitigen Präferenzregelung kann es von Vorteil sein, wenn für eventuelle Lieferungen von Vormaterialien, die in den Partnerstaaten weiter verarbeitet werden, ein Ursprung in der Europäischen Union dokumentiert werden kann. Hierdurch wird der Erwerb des präferenziellen Ursprungs in diesem Land - aufgrund der Kumulierung - in der Regel erleichtert.

Informationen zur Kumulierung

Abkommensbezogene Anwendung der Präferenzregelungen

Obgleich die Ursprungspräferenzen einer vergleichbaren Ursprungssystematik folgen, bestehen dennoch Unterschiede in der Ausgestaltung der Ursprungsregeln.
Der präferenzielle Ursprung einer Ware ist daher abkommensbezogen im Sinne einer ganz bestimmten Präferenzregelung zu prüfen und nicht ohne weiteres auf eine andere Präferenzregelung übertragbar. Inwieweit beispielsweise eine für den Warenverkehr mit der Schweiz ermittelte EU-Ursprungseigenschaft auch im Warenverkehr mit der Republik Korea Gültigkeit hat, ist getrennt zu prüfen, da hierfür voneinander abweichende Abkommen gelten.
Den ersten Schritt einer präferenziellen Ursprungsprüfung stellt somit immer die Feststellung der für den jeweiligen Warenverkehr einschlägigen Präferenzregelung dar. Die weitere Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Ursprungssystematik.

Hinweis

Für die länder- beziehungsweise abkommensbezogene Prüfung des präferenziellen Ursprungs bietet die deutsche Zollverwaltung mit "Warenursprung und Präferenzen online" ein Auskunftssystem mit unterschiedlichen Funktionalitäten an, um den Ansprüchen aus der täglichen Praxis gerecht zu werden.

Auskunftssystem Warenursprung und Präferenzen online

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