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Präferenznachweise

Die Gewährung von Präferenzen ist grundsätzlich von der Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises abhängig. Die einzelnen Präferenzregelungen unterscheiden dabei zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen. Förmliche Präferenznachweise sind jedoch nicht in allen Präferenzregelungen vorgesehen. In bestimmten Fällen kann auf Präferenznachweise verzichtet werden.

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