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Registrierter Ausführer oder Wiederversender

Mit der Einführung des Systems des registrierten Ausführers (REX) wurde die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive umgestellt. Auch in einigen Freihandelsabkommen ist für Exporte aus der EU das REX-System vorgesehen, beispielsweise im CETA (Kanada), dem EU-Japan-EPA oder dem TCA (Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich (Großbritannien)).

Im Gegensatz zum Status eines ermächtigten Ausführers handelt es sich bei einem registrierten Ausführer oder kurz REX nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System.

Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt "Registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU".

Merkblatt "Registrierter Ausführer (REX)"PDF | 69 KB | Datei ist nicht barrierefrei

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