
Lieferantenerklärungen
Lieferantenerklärungen gibt es in verschiedenen Varianten. Ihr Wortlaut ist jedoch verbindlich vorgeschrieben. Da sie Aussagen zum präferenziellen Ursprung einer Ware enthalten, ist es in der Regel erforderlich, den Ursprung der aufgeführten Waren anhand der einschlägigen Bestimmungen zu prüfen.
Informationen zu Ursprungspräferenzen
Basisinformationen über Anwendungsbereich, Formvorschriften, Arten, Gültigkeitsfristen und Rechtsfolgen von Lieferantenerklärungen
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Informationen über die Funktion und die Ausstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit Ursprung sowie den Kumulierungsvermerk
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Informationen über die Funktion und die Ausstellung von Lieferantenerklärungen für Waren ohne Ursprung und die darin erforderlichen Angaben
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Übersicht über die unterschiedlichen Varianten des Wortlauts in deutscher, englischer und französischer Sprache
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Informationen über den Anwendungsbereich und die Beantragung eines Auskunftsblattes INF 4
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Informationen zu den Aufbewahrungsfristen für Lieferantenerklärungen nach dem Präferenzrecht und anderen Rechtsgebieten
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Informationen zur Verwendung von Länderabkürzungen in Lieferantenerklärungen
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