Waffen und Munition
Das deutsche Waffengesetz umfasst Schusswaffen, ihnen gleichgestellte Gegenstände und bestimmte tragbare Gegenstände sowie Munition. Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit überwacht die Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Waffen oder Munition, die dem Waffengesetz unterliegen.
Allgemeine Informationen zur Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Überwachung des Verbringens bzw. der Mitnahme von Waffen oder Munition.
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An das Bedürfnis zum Besitz von Waffen oder Munition und an die Zuverlässigkeit der Personen, die mit einer Waffe umgehen, werden hohe Anforderungen gestellt. Die in Deutschland geltenden waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für das Verbringen bzw. die Mitnahme von Waffen und Munition aus anderen Ländern.
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Der Umgang mit bestimmten Waffen und Munition ist verboten.
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