Betäubungsmittel
Der Missbrauch von illegalen Drogen ist in der heutigen Zeit nach wie vor eine große Belastung für unsere Gesellschaft sowie für jeden einzelnen davon Betroffenen.
Zum Schutz vor illegalem Handel und Konsum unterliegen diese gemeinhin als Drogen bezeichneten Betäubungsmittel einem generellen Verkehrsverbot bzw. ist der Verkehr mit anderen Betäubungsmitteln, die z.B. zu medizinischen Zwecken Verwendung finden, streng überwacht. Dies betrifft sowohl den Betäubungsmittelverkehr im Inland, als auch die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr vom Betäubungsmitteln.
Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Begriff des Betäubungsmittels, zu den zuständigen Behörden und der Mitwirkung der Zollbehörde, zur Erlaubnispflicht und zu den Ausnahmen von der Erlaubnispflicht.
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Bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Deutschland müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Zudem dürfen Betäubungsmittel nur über bestimmte Zollstellen nach Deutschland eingeführt werden.
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Bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus Deutschland müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Zudem dürfen Betäubungsmittel nur über bestimmte Zollstellen aus Deutschland ausgeführt werden.
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Betäubungsmittel dürfen durch Deutschland nur unter zollamtlicher Überwachung durchgeführt werden. Eine Durchfuhr von Betäubungsmitteln darf somit nur in einem Versandverfahren erfolgen.
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