Arzneimittel
Die Regelungen des Arzneimittelrechts sorgen im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln.
Dies gilt insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel. Auf diese Weise tragen sie zum Schutz des Verbrauchers bei.
Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Arzneimittelbegriff und zur Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung des Warenverkehrs mit Arzneimitteln.
mehr
Wichtige Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, die bei der Einfuhr, Ausfuhr oder dem Verbringen zu beachten sind: Zulassung, Registrierung, Genehmigung von Arzneimitteln oder Verbote des Inverkehrbringes.
mehr
Für viele Medikamente bestehen Verbringungsverbote nach dem Arzneimittelgesetz. Jedoch gibt es auch zahlreiche Ausnahmen hiervon, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
mehr
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden, wie zum Beispiel Einfuhrerlaubnisse, Zertifikate und Bescheinigungen.
mehr
Grundsätzlich ist die Ausfuhr von Arzneimitteln nicht beschränkt. Jedoch sind die Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Arzneimitteln zu beachten.
mehr
Zum Schutz der Gesundheit der Tiere, aber insbesondere zum Schutz der menschlichen Gesundheit, unterliegen auch Tierarzneimittel den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.
mehr