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Arzneimittel

Die Regelungen des Arzneimittelrechts sorgen im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln.
Dies gilt insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel. Auf diese Weise tragen sie zum Schutz des Verbrauchers bei.

Allgemeines zum Arzneimittelrecht

Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Arzneimittelbegriff und zur Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung des Warenverkehrs mit Arzneimitteln.

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Wichtige Bestimmungen

Wichtige Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, die bei der Einfuhr, Ausfuhr oder dem Verbringen zu beachten sind: Zulassung, Registrierung, Genehmigung von Arzneimitteln oder Verbote des Inverkehrbringes.

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Verbringungsverbote und Ausnahmen davon

Für viele Medikamente bestehen Verbringungsverbote nach dem Arzneimittelgesetz. Jedoch gibt es auch zahlreiche Ausnahmen hiervon, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

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Einfuhr von Arzneimitteln

Bei der Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden, wie zum Beispiel Einfuhrerlaubnisse, Zertifikate und Bescheinigungen.

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Ausfuhr von Arzneimitteln

Grundsätzlich ist die Ausfuhr von Arzneimitteln nicht beschränkt. Jedoch sind die Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Arzneimitteln zu beachten.

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Tierarzneimittel

Zum Schutz der Gesundheit der Tiere, aber insbesondere zum Schutz der menschlichen Gesundheit, unterliegen auch Tierarzneimittel den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.

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