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Tiergesundheitsrecht

Aufgrund der weltweiten und international existierenden Handelsbeziehungen besteht jederzeit die Gefahr, dass Tierseuchen aus anderen Ländern eingeschleppt werden und sich anschließend in der Europäischen Union ausbreiten.

Zum Schutz der Tierwelt und des Verbrauchers, aber auch um die mit Tierseuchen verbundenen enormen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten und den Handel zu vermeiden, müssen beim gewerblichen Warenverkehr mit Drittländern die Vorschriften des Tierseuchenrechts beachtet werden.

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