Artenschutz
Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen mittlerweile strengen Einfuhrbestimmungen.
Allgemeine Information zu den rechtlichen Grundlagen zum Artenschutz und zur Mitwirkung der Zollverwaltung erhalten Sie hier.
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Ob und inwieweit ein Tier oder eine Pflanze geschützt ist, ist in den entsprechenden internationalen bzw. nationalen Artenschutzregelungen festgelegt. Weitere Informationen zum betroffenen Schutzbereich erhalten Sie hier.
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In Deutschland wirken die Zollbehörden bei der Überwachung des Warenverkehrs mit artengeschützten Tieren und Pflanzen mit. Was bei der Abfertigung solcher Waren bei der Einfuhr und bei der Ausfuhr zu beachten ist, finden Sie hier.
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