
Gewerblicher Rechtsschutz
Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Dies gilt insbesondere für ein Land wie Deutschland, in dem hochwertige Produkte hergestellt werden.
Aber nicht nur deutsche Unternehmen sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass ihre hochwertigen Produkte kopiert und zu wesentlich geringeren Herstellungsskosten und überwiegend geringer Qualität unter Ausnutzung billiger Arbeitskräfte dann auf dem europäischen Markt regelrecht verramscht werden.
Hier versucht der Zoll im Interesse von Wirtschaft und Arbeitnehmern für fairen Wettbewerb zu sorgen.
Der überwiegende Teil rechtsverletzender Produkte wird in Drittländern produziert. Von dort versuchen die Fälscher ihre Produkte über die EU Außengrenzen auf den europäischen Markt zu liefern. Dem Zoll kommt daher mit seinen Kontrollen eine besondere Bedeutung zu.
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Früher wie heute sind Produkte aus bestimmten Gegenden Gegenstand des Begehrens. Produkte, die missbräuchlich mit geografischen Herkunftsangaben gekennzeichnet sind, kann der Zoll mit unterschiedlichen Instrumentarien aus dem Verkehr ziehen.
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Alle Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes können online gestellt werden. Dadurch ist ein schneller und sicherer Transfer der Antragsdaten gewährleistet.
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