Marken- und Produktpiraterie
Um die Einfuhr von Plagiaten auf den EU-Binnenmarkt zu verhindern, müssen die betroffenen Unternehmen und die Zollverwaltung eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Aufgriffserfolge des Zolls zeigen aber nicht nur den engagierten Einsatz der Abfertigungs- und Fahndungsbeamten, sie unterstreichen auch, dass die Fälscher ohne Nachlass produzieren und deshalb alle Anstrengungen zum Schutz gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität weiter auf hohem Niveau vorangetrieben werden müssen.
Basis für ein Tätigwerden der Zollbehörde gegen rechtsverletzende Produkte sind bestehende Schutzrechte eines Unternehmens oder einer Person.
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Die Zollbehörde wird im Rahmen ihrer zollamtlichen Prüfung nach gemeinschaftsrechtlichen Regelungen oder nach nationalen Rechtsvorschriften tätig. Dies hängt vom Status der Ware und dem möglichen Zollverfahren ab.
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Die Zollbehörde kann Waren, die möglicherweise rechtsverletzend sind, nur auf Antrag eines Inhabers eines Rechts anhalten.
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Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz steht als kompetenter Ansprechpartner zu rechtlichen wie verfahrenspraktischen Fragen zur Verfügung.
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Die statistische Auswertung für das Jahr 2010 zeigt im Vergleich zu den Vorjahren einen weiteren Anstieg der Aufgriffszahlen im Postverkehr.
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