Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Was ist ein Parallelimport bzw. Grauimport?

Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden (z.B. Spielekonsolen, welche ausschließlich für den Markt in Hongkong produziert wurden).

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen