Steuern
Der Bund hat die Steuererhebungskompetenz für die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchsteuern auf Genussmittel, Energie und Kernbrennstoffe sowie für die Luftverkehrsteuer. Diese Steuern werden von der Bundeszollverwaltung erhoben.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU erhoben.
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Der Zoll erhebt Verbrauchsteuern auf Energie, Strom, Kernbrennstoffe, Alkohol, Tabak und Kaffee.
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Die Luftverkehrsteuer knüpft an Rechtsvorgänge an und besteuert die gewerbliche Beförderung von Passagieren durch Luftverkehrsunternehmen.
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