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Strommast

Stromsteuer

Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung.


Grundsätze der Besteuerung

Die Stromsteuer wird in der Regel beim Versorger erhoben und über den Strompreis auf die Verbraucher abgewälzt. Es handelt sich um eine Selbstveranlagungssteuer, d.h. der Steuerschuldner hat eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen. Die Stromsteuer beträgt derzeit 20,50 Euro/MWh.

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Steuervergünstigung

Es gibt verschiedene Verfahren für eine Vergünstigung. Das Stromsteuerrecht beinhaltet sowohl Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen als auch Steuerentlastungen.

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Erlaubnis für Versorger, Eigenerzeuger und Letztverbraucher

Im Stromsteuerrecht benötigt derjenige eine Erlaubnis, der als Versorger Strom leisten will, als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen will oder als Letztverbraucher Strom von außerhalb des deutschen Steuergebiets beziehen will.

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Zusatzinformationen

Vorschriften zum Thema

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