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Verbrauchsteuernummer

Die Verbrauchsteuernummer dient als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme am Steueraussetzungsverfahren. Der Aufbau der Verbrauchsteuernummer wurde zum 1. Januar 2005 in der EU harmonisiert.

Um im Zusammenhang mit der Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) den EU-Vorgaben zu entsprechen, wurden in Deutschland zum 1. September 2008 neue Verbrauchsteuernummern vergeben, die folgende Struktur aufweisen:

Struktur der Verbrauchsteuernummer

Bildbeschreibung

Bei der 13-stelligen Verbrauchsteuernummer stehen an den ersten beiden Stellen die Buchstaben DE, die den offiziellen Ländercode für Deutschland bilden. Die folgenden 10 Ziffern werden automatisch vergeben danach folgt eine Prüfziffer.

Unternehmen, die an einem Standort gleichartige Erlaubnisse für verschiedene verbrauchsteuerpflichtige Waren (Bier, Alkoholerzeugnisse, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Wein, Kaffee, Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren und Energieerzeugnisse) besitzen, haben eine Verbrauchsteuernummer für diese Erlaubnisse.

Registrierte Empfänger erhalten für jeden Empfangsort eine Verbrauchsteuernummer (VSt-Empfängernummer).

An registrierte Versender wird für das Unternehmen nur eine Verbrauchsteuernummer (VSt-Versendernummer) vergeben.

Unternehmen, die ein Steuerlager betreiben, erhalten mindestens zwei unterschiedliche Verbrauchsteuernummern.

Das Unternehmen selbst erhält die Verbrauchsteuernummer als Steuerlager (VSt-Lagerinhabernummer). Sie wird je Unternehmen nur einmal vergeben, unabhängig davon, für welche verbrauchsteuerpflichtigen Waren das Steuerlager betrieben wird.

Das Steuerlager selbst erhält eine Verbrauchsteuernummer (VSt-Lagernummer). Definiert ist ein Steuerlager als ein Ort, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert und empfangen oder von dem sie unter Steueraussetzung versandt werden dürfen. Standorte mit unterschiedlichen postalischen Anschriften sind demnach unterschiedliche Steuerlager und erhalten deshalb jeweils eine Verbrauchsteuernummer.

Entsprechend dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger, registrierter Versender oder Steuerlagerinhaber wird die Verbrauchsteuernummer mit der Erlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt mitgeteilt.

Die Verbrauchsteuernummern müssen in die während des Versands mitgeführten Begleitdokumente eingetragen werden.

Als Dienstleistung für die Wirtschaft bietet die Zollverwaltung die EU-weite, kostenlose Überprüfung der Gültigkeit von Verbrauchsteuernummern an.
Diese Überprüfung kann online unter "SEED-on-Europa" erfolgen.

Für weitere Informationen steht das Hauptzollamt Stuttgart, Sachgebiet B - Zentrales Verbrauchsteuer-Verbindungsbüro (ELO) - zur Verfügung.

Kontakt

Das Zentrale Verbrauchsteuer-Verbindungsbüro (ELO) ist wie folgt zu erreichen:

Hauptzollamt Stuttgart
Sachgebiet B - Zentrales Verbrauchsteuer-Verbindungsbüro (ELO)
Postfach 13 10 61
70068 Stuttgart

Tel.: 0711 922-2056, -2146, -2147, -2148, -2164, -2265, -2325, -2849, -2904
Fax: 0711 922-2153
E-Mail: elo-de­@zoll.bund.de

Von den Mitarbeitern werden die Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch und Polnisch gesprochen.

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