
Energiesteuer
Steuergegenstände, die vom Energiesteuerrecht erfasst werden, sind die entscheidenden Energieträger unserer Gesellschaft. Das jährliche Steueraufkommen von rund 40 Milliarden Euro zeigt die Bedeutung des Energiesteuersektors für die Wirtschaft und den Staatshaushalt. Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger.
Das Energiesteuergesetz enthält zahlreiche unterschiedliche Steuersätze. Der Grund dafür liegt zum einen darin, dass Energieerzeugnisse abhängig von ihrer Verwendung besteuert werden, zum anderen in der Förderung von erneuerbaren Energieträgern.
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Energieerzeugnisse, die einer bestimmten Verwendung zugeführt werden, können steuerfrei bzw. steuerermäßigt verwendet werden.
Für bereits versteuerte Energieerzeugnisse besteht die Möglichkeit, bei einer solchen Verwendung eine Steuerentlastung zu beantragen.
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Im Energiesteuerrecht können Energieerzeugnisse in Herstellungsbetrieben bzw. Lagerstätten unter Steueraussetzung gelagert werden. Auch beim Transport von Energieerzeugnissen müssen verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachtet werden.
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Erdgas und Kohle fallen nicht unter die Regelungen über die Steueraussetzung. Hier sieht das Energiesteuerrecht eigenständige Regelungen vor.
Im Zuge der Förderung der erneuerbaren Energien wurde das Biokraftstoffquotengesetz eingeführt.
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