Teilnahmevoraussetzungen
- Vorbemerkungen
- Perspektive
- Anmeldung
- Zertifizierte Software
- IT-Dienstleister
- Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)
- Weiche Migration von EMCS-Release 1.0 auf EMCS-Release 2.0
- Teilnehmer-Umstellung auf das EMCS-Release 2.0
Vorbemerkungen
Der Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS zwischen Teilnehmern und der Zollverwaltung erfolgt im UN/EDIFACT-Format mittels Datenfernübertragungsprotokoll X.400 oder FTAM.
Um mit dem IT-Verfahren EMCS elektronisch EDIFACT-Nachrichten austauschen zu können, bedarf es neben der vorherigen Anmeldung bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - den Einsatz einer zertifizierten Software.
Die Zollverwaltung stellt als weitere Möglichkeit zur Nutzung von EMCS eine Internet-EMCS-Anwendung (IEA) zur Verfügung.
Perspektive
Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sind zum 1. Januar 2012 durch die Mitgliedstaaten weitere Funktionalitäten in EMCS vorzusehen. Diese Funktionalitäten betreffen sowohl den Nachrichtenaustausch der Zollverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten untereinander als auch den Nachrichtenaustausch der Zollverwaltungen mit den Wirtschaftsbeteiligten und werden in Deutschland in ein neues EMCS-Release (EMCS-Release 2.0) integriert.
Anmeldung
In der Anmeldung zur Teilnahme sind insbesondere anzugeben:
- die im Zusammenhang mit den verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnissen erteilten Verbrauchsteuernummern
- die zertifizierte Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll
- die Angaben hinsichtlich des Zugangs zum Kommunikationsnetz der Zollverwaltung (FTAM, X.400)
Die für die Anmeldung erforderlichen Formulare
- 033088 "Anmeldung Teilnahme EMCS" bzw.
- 033088 (2.0) "Anmeldung Teilnahme EMCS,
- 033084 "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS"
mit den Zusatzblättern
- 033085 "Technische Angaben FTAM (EMCS)" bzw.
- 033086 "Technische Angaben X.400 (EMCS)" und
- 033089 "BIN-Antrag EMCS"
sind in der Rubrik "Formulare & Merkblätter" zum Download veröffentlicht.
Anmeldungen sind an die Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - zu übersenden.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an EMCS ist nur dann erforderlich, wenn eine zertifizierte Software für den Nachrichtenaustausch mit EDIFACT genutzt werden soll. Beabsichtigt ein Wirtschaftsbeteiligter nur die IEA zu nutzen, bedarf es keiner Anmeldung zur Teilnahme an EMCS. Für die Nutzung der IEA ist die Hinterlegung der Steuernummer beim Informations- und Wissensmanagement Zoll mit Formular 033087 "Antrag auf Erfassung/Änderung der Steuernummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)" erforderlich. Weitere Informationen zur IEA sind in der Rubrik "Fragen & Antworten" zum IT-Verfahren EMCS verfügbar.
Zertifizierte Software
Zur Teilnahme am elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung ist eine vorab zertifizierte Software erforderlich. Die Prüfung der Software umfasst insbesondere, ob:
- die erforderlichen EDIFACT-Nachrichten ordnungsgemäß erzeugt werden
- die EDIFACT-Antwortnachrichten empfangen und verarbeitet werden können
- der Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ordnungsgemäß dokumentiert wird
- die Kommunikation ordnungsgemäß funktioniert
Eine vollumfängliche Prüfung aller möglichen fachlichen Konstellationen findet durch die Zertifizierung nicht statt.
Einzelheiten zur Zertifizierung sind in der Rubrik "Zertifizierung" abrufbar.
Aussagen über die Qualität der Software, Kundenfreundlichkeit bzw. den Support sind mit der Zertifizierung nicht verbunden.
Anbieter von zertifizierter Teilnehmersoftware, die ihre entsprechende schriftliche Zustimmung erteilt haben, werden in der Liste der Softwareanbieter EMCS 1.0 bzw. in der Liste der Softwareanbieter EMCS 2.0 veröffentlicht.
Die Zertifizierung von Teilnehmersoftware für das EMCS-Release 2.0 ist seit dem 16. August 2011 möglich.
IT-Dienstleister
Wirtschaftsbeteiligte, die den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung nicht selbst durchführen möchten, können sich hierfür eines "Dritten", eines IT-Dienstleisters, bedienen. Dieser übernimmt den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung, tritt aber nicht als rechtlicher Vertreter des Beteiligten gegenüber der Zollverwaltung auf.
Der IT-Dienstleister muss für den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung eine zertifizierte Software einsetzen.
Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)
Die BIN ersetzt im elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung die handschriftliche Unterschrift.
Das Formular 033089 "BIN-Antrag EMCS" ist in der Rubrik "Formulare & Merkblätter" zum Download veröffentlicht. Bei Erstbeantragung einer BIN sind mit dem Formular "BIN-Antrag EMCS" stets die Formulare
- 033088 "Anmeldung Teilnahme EMCS" bzw.
- 033088 (2.0) "Anmeldung Teilnahme EMCS,
- 033084 "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS"
sowie ggf.
- 033085 "Technische Angaben FTAM (EMCS)" oder
- 033086 "Technische Angaben X.400 (EMCS)"
einzureichen.
Weiche Migration von EMCS-Release 1.0 auf EMCS-Release 2.0
Bis einschließlich 31. Dezember 2011 ist ausschließlich die Verwendung von EMCS-1.0-Nachrichten im Austausch mit der Zollverwaltung zulässig. Im Übergangszeitraum von 1. Januar 2012 bis voraussichtlich einschließlich 30. September 2012 ist die Verwendung von EMCS-1.0-Nachrichten oder EMCS-2.0-Nachrichten zulässig, soweit von Teilnehmern entsprechend zertifizierte Software eingesetzt wird (Abwärtskompatibilität). Eine für das EMCS-Release 1.0 zertifizierte Teilnehmersoftware kann in der Übergangszeit für den Nachrichtenaustausch im EMCS-1.0-Format weitergenutzt werden. Der erweiterte Funktionsumfang des Release 2.0 steht jedoch nicht zur Verfügung. Der derzeit in Deutschland zugelassene nationale Workaround für die Aufteilung von Warensendungen ist nur noch bis zum 31. Dezember 2011 zulässig. Für Teilnehmer mit zertifizierter Software EMCS-Release 1.0 ist damit die Aufteilung von Warensendungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchführbar.
Teilnehmer-Umstellung auf das EMCS-Release 2.0
Die Teilnahme an EMCS mit Software EMCS-Release 1.0 über den Endzeitpunkt der weichen Migration (voraussichtlich 30. September 2012) hinaus ist nicht möglich. Die Teilnehmer sind aufgefordert, rechtzeitig vor diesem Stichtag, d.h. den Postlauf und die Bearbeitungszeit berücksichtigend, die Umstellung auf das EMCS-Release 2.0 zu beantragen. Die Umstellung auf das EMCS-Release 2.0 erfolgt mit Formular 033089 "BIN-Antrag EMCS" und der Angabe "Umstellung auf EMCS-Release Version 2.0". Eine Umstellung auf das Release EMCS 2.0 ist frühestens zum Gültigkeitsbeginn 1. Januar 2012 möglich.
