Einführung in das IT-Verfahren EMCS
Allgemeines
Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. EMCS ersetzt seit dem 1. Januar 2011 das bisherige ausschließlich papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes Verwaltungsdokument) durch ein elektronisches Verfahren mit e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument).
EMCS bedeutet eine Vereinfachung der Verfahren und eine papierarme Verwaltung durch einen effizienten Einsatz moderner Informationstechnik. Die Einführung von EMCS wurde im Jahr 2003 mit Entscheidung 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen.
Realisiert wird EMCS im Rahmen eines EU-Projektes, bei dem alle Mitgliedstaaten eigene IT-Anwendungen entwickeln und über eine Schnittstelle bei der Europäischen Kommission verfahrensbezogene Vorgangsdaten austauschen.
Vorteile von EMCS
- Vereinfachung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung durch elektronische Übermittlung des
Verwaltungsdokuments anstatt der bisherigen Übermittlung in Papierform - Absicherung der Beförderung von Waren durch Prüfung der Daten des Empfängers der Waren, bevor diese versandt werden
- schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung
- Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Echtzeitdaten sowie Kontrollen bei der Beförderung
Seit dem 1. April 2010 ersetzt die neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2008/118/EG) die mit diesem Tag außer Kraft getretene Richtlinie 92/12/EWG. In der Neufassung ist die Verwendung des IT-Verfahrens EMCS für Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten zwingend vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind alle harmonisierten Verbrauchsteuerarten. Ausnahmeregelungen wurden für kleine Weinerzeuger geschaffen.
Beförderungen von Kaffee unter Steueraussetzung sowie von Alkopops, die sich branntweinsteuerrechtlich im freien Verkehr, jedoch alkopopsteuerrechtlich im Steueraussetzungsverfahren befinden, werden dagegen zunächst nicht in EMCS abgebildet.
Ein Papierausdruck des e-VD ist auch bei Steueraussetzungsverfahren, die in EMCS eröffnet werden, während der gesamten Beförderung mitzuführen. Nach einer Übergangszeit wird von der EU-Kommission geprüft werden, ob auf das Mitführen dieses Papierausdrucks verzichtet werden kann.
Zeitplan in Deutschland
Für Waren, die den harmonisierten Verbrauchsteuern unterliegen, gilt:
Nach den Vorgaben der Neufassung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie hat Deutschland seinen EMCS-Betrieb mit der Bestimmungsstellenfunktionalität zum 1. April 2010 begonnen.
Seit diesem Zeitpunkt muss ein EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat (elektronisch) eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch in EMCS beendet werden.
Zwischen dem 1. April 2010 und dem 31. Dezember 2010 konnten Unternehmen in Deutschland auf freiwilliger Basis sowohl Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen.
Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Beförderungen unter Steueraussetzung, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, elektronisch in EMCS eröffnet und auch in EMCS beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung zwischen zwei Mitgliedstaaten mit dem bisherigen BVD in Papierform sind seitdem nicht mehr möglich.
Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch alle innerdeutschen Beförderungen unter Steueraussetzung elektronisch in EMCS abgewickelt werden.
Für den entsprechenden Nachrichtenaustausch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung stehen eine UN-EDIFACT-Schnittstelle (United Nations Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport) sowie die Internet-EMCS-Anwendung zur Verfügung.

