Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Höhe der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer

Im Gegensatz zur Alkoholsteuer wird die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer nicht anhand der reinen Alkoholmenge bemessen. Sie richtet sich nach der Menge an fertigen Getränken unter Berücksichtigung des jeweiligen Alkoholgehalts.

ProduktAlkoholgehalt Höhe der Steuer
für 1 Hektoliter
Höhe der Steuer
für eine
0,75-Liter-Flasche
Schaumweinab 6 % vol136,00 Euro1,02 Euro
Schaumweinunter 6 % vol51,00 Euro0,38 Euro
Zwischenerzeugnisüber 15 % vol153,00 Euro1,15 Euro
Zwischenerzeugnisbis 15 % vol102,00 Euro0,76 Euro
Zwischenerzeugnis *bis 15 % vol136,00 Euro1,02 Euro

* Nur für Zwischenerzeugnisse mit einem vorhandenen Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent, die entweder in Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung abgefüllt sind oder bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen.

Rechtsgrundlagen

  • Steuertarif, § 2 SchaumwZwStG
  • Steuertarif, § 30 SchaumwZwStG

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen