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Höhe der Alkopopsteuer

Die Alkopopsteuer bemisst sich nach der im Alkopop enthaltenen Alkoholmenge und beträgt 5.550 Euro je Hektoliter (100 Liter) reinen Alkohols bei 20 Grad Celsius.

Rechtsgrundlage

  • Steuertarif, § 2 AlkopopStG
Beispiel

Bei einem Alkopop mit einem Alkoholgehalt von 5,5 % vol in 0,275-Liter-Flaschen beträgt die Höhe der Sondersteuer etwa 84 Cent pro Flasche.

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