
Prüfungen und Steueraufsicht
Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzbehörden gehört es, Angaben nachzuprüfen sowie steuerlich relevante Sachverhalte und Verhältnisse selbst zu ermitteln. Ziel ist unter anderem die gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze auf alle Beteiligten. Die Steuergerechtigkeit ist ein Grundsatz unseres Besteuerungssystems.
Steuerfestsetzungen oder handelspolitische Maßnahmen beruhen häufig auf Angaben, die Beteiligte selbst gemacht haben. Eine sofortige Prüfung dieser Angaben ist aus Zeitgründen oft nicht möglich. Im Rahmen von Prüfungen werden sie nachgeprüft und ausgewertet.
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Die Zoll- und Verbrauchsteuerprüfungen unterliegen einem strengen Ablaufschema. Dadurch wird eine gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze gewährleistet.
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Steueraufsicht bedeutet, dass die Zollbehörden Waren, die dieser Aufsicht unterliegen, überwachen. In der Regel betrifft dies Waren, die sich nicht vollständig im zoll- und/oder steuerrechtlich freien Verkehr befinden - bei denen also noch eine künftige Steuerbelastung in Betracht kommt.
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