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Außenwirtschaft und Bargeldverkehr

Der Begriff "Außenwirtschaft" umschreibt sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen Wirtschaftseinheit zu anderen Staaten und umfasst daher sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen als auch den Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie alle sonstigen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehre. Zudem sind sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der EU als auch innerhalb der EU Melde- und Anzeigepflichten vorgesehen.

Allgemeine Information zum Außenwirtschaftsrecht

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