Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Waffen, Munition und Rüstungsgüter

Güter, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) aufgeführt sind, dürfen nur mit einer gültigen Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV).
Erfasst sind Rüstungsgüter, Waffen und Munition jeglicher Art sowie Zubehör, Ersatzteile oder Befestigungsvorrichtungen für Waffen, gepanzerte Fahrzeuge, Schutzvorrichtungen oder -kleidung, zudem auch einschlägige Software oder Technologien. Als Ausführer sind Sie verpflichtet, rechtzeitig vor der Ausfuhr zu prüfen ob Ihre Güter von der Ausfuhrliste erfasst sind.

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Fragen zur Genehmigungserteilung wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die Genehmigungsbehörde.

Prüfen, ob die Ware in Teil I Abschnitt A der AL erfasst ist

Als Hilfsmittel für die Prüfung steht Ihnen im Elektronischen Zolltarif (EZT) die EZT-online Auskunftsanwendung mit der Spartenanwendung "EZT-online Ausfuhr" zur Verfügung. Diese enthält bei den jeweiligen Warennummern Hinweise auf die Ausfuhrlistenposition.

Im Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA sind die Nummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik den einschlägigen Nummern der Ausfuhrliste zugeordnet.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen