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Handels- und Vermittlungsgeschäfte

Die Kontrolle von Handels- und Vermittlungsgeschäften ist ein weiteres Element der Exportkontrolle, durch das die Verbreitung von Rüstungsgütern, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und anderen Embargo-Gütern verhindert werden soll. Die Genehmigungspflichten oder gar Verbote für Handels- und Vermittlungsgeschäfte gelten primär für Firmen und Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Mitgliedstaates besitzen oder in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Sie betreffen Vermittlungs- oder Handelstätigkeiten in Bezug auf Güter, die sich in einem Drittland befinden und die für einen Empfänger in einem anderen Drittland bestimmt sind. Es ist dabei unerheblich, dass diese Güter zu keinem Zeitpunkt in oder durch das Inland oder die Europäische Union gebracht werden.

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