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Unterscheidungen bei den Embargos

Bei den Embargos wird zwischen einem Totalembargo, einem Teilembargo und einem Waffenembargo unterschieden.

Totalembargos untersagen jeglichen Handel mit dem oder zugunsten des Adressaten. Beispielhaft für ein Totalembargo ist das im Jahr 2003 aufgehobene und durch ein Teilembargo ersetzte allumfassende Handelsembargo gegen den Irak.

Das Teilembargo bezieht sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, während das Waffenembargo nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial gilt.

Außerdem wird unterschieden zwischen länderbezogenen Embargos, warenbezogenen Embargos und personenbezogenen Embargos.

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