Zoll

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Barmittelverkehr

Der Zoll überwacht den Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu Drittländern und über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU. Ziel der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Melde- und Anzeigepflichten ist die Bekämpfung der Geldwäsche und die Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität. Ziel der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Anmelde- und Anzeigepflichten ist die Bekämpfung der Geldwäsche und die Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität.

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