Arbeit
Mit "Arbeit" ist eine Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsformen gemeint, bei denen gesetzliche Pflichten - vor allem steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Bestimmungen - zu beachten sind.
Die deutsche Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie basiert auf einem solidarischen Versicherungsprinzip. Sie wird durch Beiträge finanziert.
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Arbeitsverhältnisse begründen Rechte und Pflichten nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen diesen und dem Staat.
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Drittausländer dürfen eine Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis ausüben. Arbeitgeber dürfen sie erst beschäftigen, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Auch für Unionsbürger einiger neuer Mitgliedstaaten gilt eine zeitlich befristete Arbeitsgenehmigungspflicht.
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Angemessene und gleiche Arbeitsbedingungen sollten für alle Arbeitnehmer gelten, ob im Inland beschäftigt oder grenzüberschreitend entsandt. Grundlage dieser Arbeitsbedingungen ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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Steuern sind Geldleistungen an den Staat ohne Anspruch auf eine entsprechende öffentliche Gegenleistung. Sie dienen der Finanzierung von Staatsausgaben.
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Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie ihre Arbeitnehmer einem anderen zur Arbeit überlassen wollen. Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit nur eingeschränkt möglich.
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