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Arbeit

Mit "Arbeit" ist eine Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsformen gemeint, bei denen gesetzliche Pflichten - vor allem steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Bestimmungen - zu beachten sind.

Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie basiert auf einem solidarischen Versicherungsprinzip. Sie wird durch Beiträge finanziert.

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Bezug von Sozialleistungen

Arbeitsverhältnisse begründen Rechte und Pflichten nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen diesen und dem Staat.

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Aufenthaltstitel/Arbeitsgenehmigung

Drittausländer dürfen eine Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis ausüben. Arbeitgeber dürfen sie erst beschäftigen, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Auch für Unionsbürger einiger neuer Mitgliedstaaten gilt eine zeitlich befristete Arbeitsgenehmigungspflicht.

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Mindestarbeitsbedingungen

Angemessene und gleiche Arbeitsbedingungen sollten für alle Arbeitnehmer gelten, ob im Inland beschäftigt oder grenzüberschreitend entsandt. Grundlage dieser Arbeitsbedingungen ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

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Steuern

Steuern sind Geldleistungen an den Staat ohne Anspruch auf eine entsprechende öffentliche Gegenleistung. Sie dienen der Finanzierung von Staatsausgaben.

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Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung

Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie ihre Arbeitnehmer einem anderen zur Arbeit überlassen wollen. Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit nur eingeschränkt möglich.

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Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung. Es definiert den Begriff der Schwarzarbeit.

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