Urlaubsgeld
In den folgenden Branchen haben Arbeitnehmer nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Anspruch auf ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld:
- Bau(haupt)gewerbe
- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
- Dachdeckerhandwerk
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Dieses zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld ist als tarifvertragliche Arbeitsbedingung nach § 5 Nr. 2 AEntG zwingend zu gewähren. Es kann nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Besteht kein tarifvertraglicher Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld, kann diese Leistung im Monat der Zuwendung auf den Mindestlohn angerechnet werden.
