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Urlaubsgeld

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Anspruch auf ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld haben.

Dieses zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld ist als tarifvertragliche Arbeitsbedingung nach § 5 Nr. 2 AEntG zwingend zu gewähren. Es kann nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Hinweis

Ob ein Arbeitgeber zur Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes verpflichtet ist, kann der Übersicht Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen entnommen werden.

Übersicht über die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen

Besteht kein tarifvertraglicher Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld, kann diese Leistung im Monat der Zuwendung auf den Mindestlohn angerechnet werden.

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