Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Der Anspruch ergibt sich als allgemeiner Mindestanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Besondere tarifvertragliche Regelungen, die den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorgehen, gibt es in den folgenden Branchen:
- Bau(haupt)gewerbe
- Dachdeckerhandwerk
- Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
- Gebäudereinigung
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
