Klagerecht des Arbeitnehmers
Gewährt ein Arbeitgeber nicht die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu gewährenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsbedingungen aufgrund einer Verordnung für die Pflegebranche, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch gegen den Hauptunternehmer gerichtlich durchsetzen. Dazu kann er Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Weitere Auskünfte erteilen die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte.
Die Klagemöglichkeit besteht nicht nur für deutsche Arbeitnehmer. Auch Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt wurden, können nach § 15 AEntG vor deutschen Arbeitsgerichten Klage auf Gewährung der tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gegen ihren Arbeitgeber, der seinen Sitz im Ausland hat, erheben. Die Klage ist nur bezogen auf den Zeitraum der Entsendung zulässig.
