Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Über zehn Millionen Euro bei Firma aus der Fleischbranche eingezogen

Erfolgreiche Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können ein echter Wirtschaftskrimi sein. Die Ermittlungen und anschließende Gerichtsverfahren können sich über Jahre erstrecken. Die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einer Prüfung festgestellten Verstöße mit strafrechtlicher Relevanz müssen häufig in langjährigen Verfahren beweiskräftig ermittelt werden. Anschließend können Rechtsmittel lange Verfahren vor den Gerichten bedeuten.

Im Tatzeitraum vom 25. Februar 2008 bis zum 31. Juli 2010 hatte ein Unternehmen in der Fleischbranche 933 bulgarische Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Genehmigungen der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt.

Damals war die dem deutschen Recht unterliegende nichtselbstständige Erwerbstätigkeit von bulgarischen Staatangehörigen als neuen Bürgern der Europäischen Union noch genehmigungsbedürftig. Um die abhängige Beschäftigung zu verschleiern, war man übereingekommen, die Arbeiter formal im Rahmen von Werkverträgen in einem Fleischverarbeitungsbetrieb einzusetzen.

Die Werkverträge wurden jedoch tatsächlich nicht vollzogen. Die Leistungen der insgesamt vier bulgarischen Vertragspartner beschränkten sich vielmehr im Wesentlichen darauf, in Bulgarien über Anwerbebüros Arbeitswillige zu akquirieren, mit ihnen Arbeitsverträge zu schließen und sie dem Fleischverarbeitungsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Dieser setzte die bulgarischen Arbeiter an zwei Betriebsstätten wie eigene Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer ein. Sie waren vollständig in den Betrieb integriert und unterlagen dem Weisungsrecht des Fleischverarbeitungsbetriebs in sachlicher und zeitlicher Hinsicht. Entgegen der Vertragslage zahlte dieser keine Verrechnungspreise nach Gewichtsmengen, sondern vergütete die Arbeitsstunden.

Das Landgericht hatte deswegen Angeklagte im Jahr 2017 zwar von den Vorwürfen der Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem Eigennutz in sechs Fällen beziehungsweise der Beihilfe hierzu freigesprochen, aber dennoch selbstständig die Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen die Einziehungsbeteiligte in Höhe von 10.598.676 Euro und gegen die Einziehungsbeteiligte in Höhe von 72.091 Euro angeordnet. Die von der Einziehung Betroffenen wendeten sich mit Rechtsmitteln gegen diese selbstständige Einziehung von Taterträgen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der von der Einziehung betroffene Fleischverarbeitungsbetrieb Revision eingelegt. Beide jedoch ohne Erfolg.

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg wegen der Einziehung ist nunmehr durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2023 rechtskräftig geworden und die Einziehungsbeträge sind an die Justizkasse zu überweisen.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, wurden in dem Betrieb aus dem Oldenburger Land 933 bulgarische Arbeiter zu Dumpinglöhnen von 2008 bis 2010 mit mehr als 800.000 Arbeitsstunden beschäftigt. Sie erhielten einen Stundenlohn von vier Euro. So sparte sich das Unternehmen nach den Berechnungen der Ermittlungsbehörden Stundenlöhne von gut zehn Millionen Euro.

Dr. Thomas Möller, Leiter des Hauptzollamts

Wie der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück Dr. Thomas Möller hierzu treffend bemerkte: "Von der Prüfung über die Ermittlung bis zur Anklage wegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können schon Jahre vergehen. Aber anschließende Streitigkeiten von den Gerichten lassen weitere Jahre vergehen. Ausdauer wird früher oder später belohnt - bei Wirtschaftsstraftaten meistens aber später!"

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen